Streitfall:
Ein Ehepaar meldete sich 2001 bei der Internet-Auktion „eBay“ unter einem gemeinsamen Benutzernamen an und verkaufte in den folgenden vier Jahren ca. 1.200 Gebrauchsgegenstände wie z. B. Puppen, Besteck, Briefmarken, Münzen; nach Angaben des Ehepaars handelte es sich dabei um die Auflösung ihrer Privatsammlungen. Die Erlöse beliefen sich jährlich auf 20.000 € bis 35.000 €. Umsatzsteuer führte das Ehepaar nicht ab. Nachdem das Finanzamt aufgrund einer Anzeige von den Verkäufen erfahren hatte, setzte es gegen das Ehepaar Umsatzsteuer auf die Erlöse mit der Begründung fest, sie seien Unternehmer gewesen.