Ab 2015: Oft höhere Mehrwertsteuer bei digitalen Dienstleistungen an Empfänger in der EU

EU
Erhalten Ihre Kunden digitale Dienstleistungen von Ihnen? Sind Ihre Kunden in anderen EU-Staaten ansässig und haben keine USt-Identifikationsnummer?
Wenn das so ist, so gibt es eine wichtige Änderung für Ihre Geschäftsprozesse ab nächstem Jahr.

Was ändert sich?
Bisher war es so, dass digitale Dienstleistungen an Nichtunternehmer dort der Mehrwertsteuer unterliegen, wo der Dienstleister sitzt. Ein deutsches Unternehmen hat also seinen Kunden 19 % Mehrwertsteuer berechnet. Ab 2015 ist der Umsatz in dem Land zu besteuern, wo der Kunde beheimatet ist. Es gilt also das Mehrwertsteuerrecht des Kundenstaates.
Ein "Nichtunternehmer" ist jemand, der beim Kauf keine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) aus einem Land der EU angibt. Es ist also egal, ob die digitale Dienstleistung für private, geschäftliche oder sogar staatliche Zwecke genutzt wird. Wenn keine USt-ID angegeben ist, dann ist er Nichtunternehmer.

Beispiel
Die GOTO GmbH aus Berlin bietet ihren Kunden eine Musikapplikation für 11,90 EUR zum Download an. Die Kunden sind Private aus Deutschland und verschiedenen Ländern der EU. Bis Ende 2014 sind aus Verkaufspreis 19 %, also 1,90 EUR, herauszurechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Ab nächstem Jahr ändert sich für die deutschen Kunden nichts; für die Kunden in der EU ist jedoch ab dann der Mehrwertsteuersatz ihres Heimatlandes maßgeblich. Bleibt der Endpreis bei 11,90 EUR, so sind für den Download eines Kunden aus Luxemburg 15 %, also 1,55 EUR und für einen Kunden aus Ungarn entsprechend 27 %, demnach 2,53 EUR an das Finanzamt abzuführen.

Wie funktioniert das praktisch?
Damit man sich nicht in jedem EU-Land seiner Kunden anmelden muss, wird in jedem EU-Land eine einheitliche Stelle eingerichtet, welche das Handling für alle anderen Länder übernimmt ("Mini One Stop Shop"). Für deutsche Unternehmen ist es das Bundeszentralamt für Steuern. Ab Oktober soll es möglich sein sich dort zu registrieren, um dann ab 2015 die Steuer für die anderen EU-Ländern anmelden und zahlen zu können.

Was ändert sich nicht?
Erbringt man digitale Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land oder sonstwo in der Welt, so bleibt es wie bisher: Die Leistung ist aus deutscher Sicht ohne Steuer erbracht. Der Unternehmenskunde muss sich in seinem Heimatland um die Besteuerung kümmern. Voraussetzung ist, dass man von EU-Unternehmenskunden eine gültige USt-ID besitzt und von Unternehmenskunden aus anderen Ländern einen anderen geeigneten Nachweis.
Auch bei Leistungen an Nichtunternehmer außerhalb der EU bleibt es wie es ist: Die Leistung wird ohne Umsatzsteuer erbracht.

Was ist zu tun?
Wenn man Nichtunternehmer in anderen EU-Staaten zu seinen Kunden zählt, so muss man insbesondere die Preiskalkulation überprüfen, die Prozesse anpassen und die Registrierung beim Bundeszentralamt vornehmen.

Übersicht

Digitale Dienstleistungen an ... Bis einschließlich 2014 Ab 2015
 
Nichtunternehmer in Deutschland 19 % deutsche Mehrwertsteuer 19 % deutsche Mehrwertsteuer
Nichtunternehmer in der EU 19 % deutsche Mehrwertsteuer 15 %-27 % EU-Mehrwertsteuer
Nichtunternehmer Nicht-EU ohne deutsche Mehrwertsteuer ohne deutsche Mehrwertsteuer
Unternehmer in Deutschland 19 % deutsche Mehrwertsteuer 19 % deutsche Mehrwertsteuer
Unternehmer in der EU ohne deutsche Mehrwertsteuer ohne deutsche Mehrwertsteuer
Unternehmer in Nicht-EU ohne deutsche Mehrwertsteuer ohne deutsche Mehrwertsteuer

 

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Fragen bestehen oder wir behilflich sein können.

Mit Grüßen aus dem Steuerdschungel
Ihr Daniel Ziska

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