Gewinn nach Zahlungsfluss - wann ist etwas tatsächlich gezahlt?

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17.12.2013 In den letzten Tagen erreichen uns wiederholt Fragen zu dem oben genannten Thema. Zum Hintergrund: Wer seinen Gewinn nicht durch eine Bilanz, sondern mit der so genannten Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, für den gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das heißt, dass Aufwendungen in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie abgeflossen sind. Aber wie funktioniert das genau, wenn Sie mit der Kreditkarte bezahlen oder online eine Zahlung auslösen?

Die Zahlung mit der Kreditkarte ist bereits dann erfolgt, wenn Sie die Zahlung autorisieren, also im Internet die Zahlung bestätigen oder die TAN eingeben und nicht erst bei Abbuchung von Ihrem Konto. Ebenso ist es bei Onlineüberweisungen: Hier ist die Zahlung steuerlich bereits erfolgt, wenn Sie mit der TAN die Zahlung bestätigen. Voraussetzung ist natürlich jeweils, dass das Konto gedeckt ist, also die Zahlungen später ausgeführt werden.

Wenn Sie so noch "auf den letzten Metern" des Jahres Zahlungen auslösen, dann legen Sie uns bitte einfach den Beleg in die Belege für 2013, damit wir sie berücksichtigen können.

Autorin: Marita Birke, Steuerberaterin
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