Inzwischen kann man dem Thema 'SEPA im Zahlungsverkehr' nicht mehr entgehen. Keine Bank, die nicht prominent darauf hinweist.
Von daher wollen wir keine langen Worte verlieren, sondern nur sagen: Wenn Sie von Ihren Kunden Beträge per Lastschrift einziehen, dann vergessen Sie bitte nicht, Ihre Gläubigernummer bei der Bundesbank zu beantragen und die Kunden in der notwendigen Form zu informieren. Damit es auch nach dem Februar 2014 reibungslos weitergeht. Bei sonstigen SEPA-Fragen können Sie uns auch gerne ansprechen.
Link:
Informationen der Bundesbank zur Gläubigernummer
Von daher wollen wir keine langen Worte verlieren, sondern nur sagen: Wenn Sie von Ihren Kunden Beträge per Lastschrift einziehen, dann vergessen Sie bitte nicht, Ihre Gläubigernummer bei der Bundesbank zu beantragen und die Kunden in der notwendigen Form zu informieren. Damit es auch nach dem Februar 2014 reibungslos weitergeht. Bei sonstigen SEPA-Fragen können Sie uns auch gerne ansprechen.
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