Die bindende Mehrwertsteuersystemrichtlinie sieht für Bücher einen ermäßigten Steuersatz vor, für E-Books hingegen nicht.
Luxemburg und Frankreich sehen dennoch für E-Books einen solchen ermäßigten Satz vor: In Frankreich sind es 7% statt 19,6% und in Luxemburg gar nur 3% statt 15%. Die EU Kommission verklagt nun die beiden Länder wegen des Verstoßes gegen bindendes EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof. Gleichzeitig weist die Kommission darauf hin, dass sie Vorschläge vorlegen wird, mit denen die Ungleichbehandlung zwischen physischen und elektronischen Medien beseitigt werden soll. Es spricht viel dafür, dass dies europaweit nicht einen ermäßigten Satz für digitale Bücher, sondern den vollen Satz für Druckerzeugnisse bedeutet. Es bleibt abzuwarten wie die beiden verklagten Staaten reagieren.
Luxemburg und Frankreich sehen dennoch für E-Books einen solchen ermäßigten Satz vor: In Frankreich sind es 7% statt 19,6% und in Luxemburg gar nur 3% statt 15%. Die EU Kommission verklagt nun die beiden Länder wegen des Verstoßes gegen bindendes EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof. Gleichzeitig weist die Kommission darauf hin, dass sie Vorschläge vorlegen wird, mit denen die Ungleichbehandlung zwischen physischen und elektronischen Medien beseitigt werden soll. Es spricht viel dafür, dass dies europaweit nicht einen ermäßigten Satz für digitale Bücher, sondern den vollen Satz für Druckerzeugnisse bedeutet. Es bleibt abzuwarten wie die beiden verklagten Staaten reagieren.