Internationales IT-Business - eine Checkliste gegen die Steuerfallen
Das geschäftliche Engagement auf den internationalen IT-Märkten eröffnet nicht nur viele Chancen der Vernetzung, sondern verlangt von Unternehmen auch Kenntnisse im Steuerrecht. Aus Unkenntnis über Details im deutschen wie internationalen Steuerrecht können Schwierigkeiten bei der Umsetzung internationaler IT-Projekte entstehen, die sich bei entsprechender Vorbereitung und Vorsorge vermeiden lassen.So beispielsweise bei Programmierleistungen aus den USA: Ein Berliner Software-Unternehmen kauft in den USA individuelle Programmierleistungen ein. Im Rahmen der Leistung wird auch vereinbart, dass das Berliner Unternehmen ein bereits zuvor programmiertes Tool der Amerikaner in seiner Software für zehn Jahre einsetzen kann; es wird in die Software integriert. Bei der Betriebsprüfung weist das Finanzamt die Berliner Firma darauf hin, dass sie auf den Lizenzteil eine Quellensteuer von 15,825 Prozent hätte einbehalten müssen und fordert den Betrag von ihr ein.
Überraschungen kann es auch bei Ausschreibungen geben: Ein Brandenburger Unternehmen hat den Zuschlag für ein großes IT-Projekt bei der französischen Sozialversicherung erhalten. Mehrere Mitarbeiter arbeiten für einen Zeitraum von 18 Monaten vor Ort beim Kunden. Die GmbH hat keine eigenen Büroräume in Frankreich. Die französische Finanzverwaltung geht dennoch zu Recht davon aus, dass die GmbH eine Betriebsstätte in Frankreich unterhält und fordert rund 33 Prozent Körperschaftsteuer auf den Betriebsstättengewinn. In Deutschland wäre wegen Verlustvorträgen bei der GmbH keine Steuer angefallen.
Damit es bei der Geschäftsabwicklung mit internationalen Geschäftspartnern keine Überraschungen gibt, hilft eine Zehn-Punkte-Checkliste zur Orientierung, um wichtige steuerliche Aspekte zu beachten.