MWSt-Pflichten in der EU. One Stop Shopping für E-Commerce ab 2015 geplant.
Erbringt man als Unternehmen elektronische Dienstleistungen an Endkunden (B2C), zum Beispiel Downloads oder Gaming, so muss man seine Leistungen meist in dem Staat versteuern, in dem die Kunden beheimatet sind. Das bedeutet im Extremfalle muss man Mehrwertsteuerpflichten in 27 Staaten erbringen.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die Unternehmen alle notwendigen Pflichten nur in einem Staat erbringen und die Finanzbehörden untereinander die notwendigen Daten austauschen ("one stop shopping"). Dies soll 2015 für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikation und Rundfunkt starten und schrittweise auf andere Dienstleistungen ausgedehnt werden.